Logo
Logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung kommt zwischen der/dem Teilnehmer*in und der Volkshochschule ein Teilnahmevertrag zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Wenn Sie sich nicht persönlich in unserer Geschäftsstelle anmelden, ist die Erteilung einer Abbuchungserlaubnis nötig. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die vhs Regensburger Land e.V. zustande.

Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Eine Reservierung für eine Veranstaltung ist nicht möglich. Sollte zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung eine Veranstaltung bereits belegt sein, werden wir Ihre Anmeldung auf einer Warteliste registrieren und Sie telefonisch verständigen, falls ein Platz frei bzw. wenn ein Zusatzkurs eingerichtet wird.
Die vhs Regensburger Land e.V. verschickt keine schriftlichen Anmeldebestätigungen.

Rückmeldemöglichkeit zu Folgeveranstaltungen: Sie können sich für Veranstaltungen weitermelden, die Ihre im laufenden Semester besuchten Veranstaltungen fortsetzt. Ihr(e) Kursleiter*in wird Ihnen für die Rückmeldung eine entsprechende Liste vorlegen. Bitte tragen Sie alle Angaben vollständig ein und unterschreiben Sie persönlich; die Anmeldung ist verbindlich.

2. Entgelt

Für die Teilnahme an Veranstaltungen und für Dienstleistungen der Volkshochschule wird ein Entgelt erhoben. Die Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.

Mit der Übermittlung Ihrer Bankdaten stimmen Sie der einmaligen Abbuchung der Kursgebühren Ihrer gebuchten Kurse zu.

SEPA-Lastschriftmandat: Sie ermächtigen die vhs Regensburger Land e.V., Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der vhs Regensburger Land e.V. auf Ihrem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Eine Ratenzahlung ist ab einer Kursgebühr von 300 € möglich.

3. Ermäßigungen auf Antrag

10 % bei Schüler*innen allgemeinbildender Schulen, Student*innen und Auszubildenden; ausgenommen von dieser Regel sind spezielle Kursangebote für Kinder und Jugendliche.

10% bei Inhaber*innen der Freiwilligenkarte.

25 % bei Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger*innen.

20 % für Inhaber*innen des Pflegeelternpasses.

50 % für Inhaber*innen des Landkreispasses

Die Ermäßigung entfällt bei unterbelegten Kursen.

Nachweise für Ermäßigungen:

Der Nachweis für eine Ermäßigung der Veranstaltungsgebühr ist entweder persönlich vorzulegen oder in Kopie unter Angabe der Veranstaltungsnummer an die vhs zu senden. Die Nachweise müssen spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der vhs vorliegen. Bei verspätetem Eingang ist keine Ermäßigung mehr möglich. Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich. Die genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für die Teilnahme an Studienfahrten, -reisen und Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule nur als Mitveranstalterin auftritt. Die Volkshochschule behält sich den Ausschluss von Ermäßigungen vor.

4. Rücktritt der Teilnehmenden, Rückerstattung von Entgelten und Gutschriften

4.1. Kostenfreie Abmeldung:
Eine kostenfreie Abmeldung bei der vhs-Geschäftsstelle ist bis einschließlich fünf Arbeitstage vor Kursbeginn grundsätzlich bei jedem Kurs möglich. Nach dieser Frist kann kostenfrei eine Ersatzperson benannt werden.

4.2. Abmeldung mit Stornogebühr:
Bei Veranstaltungen mit mehr als fünf Terminen ist ein Rücktritt bis zu Beginn des zweiten Veranstaltungstermins gegen eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 Euro möglich. Ein späterer Rücktritt ist nicht möglich.

4.3. Verhinderung wegen Krankheit:
Liegt eine Verhinderung an der Teilnahme wegen Krankheit an mindestens 5 Terminen vor, so werden bereits bezahlte Entgelte - abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % der Kursgebühr sowie die anteilige Gebühr für bereits besuchte Termine - mit einer Gutschrift für künftige vhs-Veranstaltungen verrechnet. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Verhinderung muss durch ein ärztliches Attest zeitnah (spätestens 14 Tage nach Kursabbruch) bestätigt werden. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule werden ausgeschlossen. Anderweitige vertragliche Regelungen bleiben unberührt.

Abmeldungen sind der Geschäftsstelle der vhs grundsätzlich schriftlich zu bestätigen. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder Stornierung bei der Bank ist ungültig.

So gehen wir mit Nichtzahlern um:
Kursgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Sollte 7 Tage nach Rechnungsstellung kein Zahlungseingang erfolgt sein, gerät der Schuldner automatisch in Zahlungsverzug gem. § 286 BGB. Wir schicken nach einer Frist von 14 Tagen eine Mahnung (Gebühr 5,00 Euro) und weitere 14 Tage später eine zweite Mahnung (Gebühr: 10,00 Euro). Sollten wir auch dann noch ohne Zahlung bleiben, behalten wir uns das gerichtliche Mahnverfahren vor.

5. Rücktritt der Volkshochschule

Die Volkshochschule kann in folgenden Fällen vom Teilnahmevertrag zurücktreten: Wenn sich der/die Teilnehmer*in im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist. Wenn drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht ist. Abweichend hiervon kann die Volkshochschule auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine Aufzahlung und/oder eine Veranstaltungskürzung vereinbart wird. Wenn der/die Dozent*in ausfällt. Wenn der/die Teilnehmer*in den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer vhs-Veranstaltung besteht nicht.

6. Haftung

Die Haftung der Volkshochschule wird auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

7. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des in Papierform und online publizierten Programms. Der/die Dozent*in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

8. Hausordnung/Ferienordnung

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.

Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.

9. Urheberrecht und Datenschutz

Fotografieren, Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.

10. Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen

Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Für eine Vertragsübertragung auf dritte Personen gilt Ziff. 4 entsprechend.

Die zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen Berechtigten, dürfen weder dritten Personen Zugriff auf ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm einräumen noch gemeinsam mit dritten Personen über ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung teilnehmen.
Die Teilnehmer von Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nicht berechtigt, Online-Seminare oder hybride Veranstaltungen aufzuzeichnen und/oder zu speichern und/oder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder in jeder sonstigen Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

                                                                                                     Stand Februar 2022